Antrag
auf Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an einer Jugenderholungsmaßnahme
mit finanziell schwächer Gestellten nach Nr. 2.2, VwV KJA und JSA
Hinweise für die Antragsteller:
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans jungen Menschen zwischen
6 und 27 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitheimen
und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungsurlaub verbringen oder an
Jugendgruppenfahrten teilnehmen zu können.